CSR-Berichtspflicht für Unternehmen
Seit April 2017 ist das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in Deutschland in Kraft. Es soll die 2014 von der Europäischen Kommission verabschiedete Richtlinie 2014/95/EU, genannt „CSR-Richtlinie“, in nationales Recht umsetzen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, europaweit einheitliche Standards der Berichterstattung über Aktivitäten der Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit zu schaffen. Dies dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen und soll unter anderem das Vertrauen der Kunden und Anleger steigern. Die Nichterfüllung der Berichtspflicht wird mit Strafzahlungen bis zu zehn Millionen Euro sanktioniert. Mit leichter Verspätung wurde das Umsetzungsgesetz im März vom Bundestag verabschiedet und gilt nun rückwirkend ab 1.1.2017, sodass bereits das Geschäftsjahr 2017 von den Auflagen betroffen ist.